Um das Streikrecht kann man sich nicht gütlich einigen!

Am 10. Juli fand vor dem Arbeitsgericht Bremen die erste Güteverhandlung zu den Klagen gegen die Abmahnungen statt. Vor dem Arbeitsgericht protestierten Beschäftigte und Unterstützer gegen das Vorgehen des Daimler-Kapitals. Wir erwartet gab es in der Verhandlung dann keine Einigung. Die erste Verhandlung ist auf den 16. Februar 2016 terminiert worden. Die Anwälte der kämpfenden Mercedes-Kollegen begründeten den Streik damit, das durch Ausgliederungen „über Jahrzehnte erkämpfte Arbeitsbedingungen mit einem Federstrich zerstört“ würden. Der Betriebsrat habe kein Recht dagegen vorzugehen und auch die Gewerkschaften dürften in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen streiken. „Da bleibt den Kollegen nur, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.“ Die kämpfenden Kollegen haben klar gemacht, dass sie diesen Kampf jetzt „durchziehen“ und das bürgerliche Recht dafür bis vor den europäischen Gerichtshof ausnutzen werden.

Hier ein Teil der Pressemeldungen zu diesem Prozesstag.

In diesem Zusammenhang möchten wir Euch nochmals auf den Kampffonds hinweisen, der die gerichtlichen Auseinandersetzungen materiell absichern soll, damit kein Kollege auf den Gerichtskosten sitzen bleibt, wenn die Prozesse verloren gehen sollten:

Anja Luers, Berliner Volksbank, IBAN: DE 67 100 900 005 650 004 002, Stichwort: STREIKRECHT.

Weitere Informationen: Gerhard Kupfer, Tel.: 017622382120, mail: g.kupfer@arcor.de.