Mercedes nimmt die 761 Abmahnungen aus der Personalakte. Nicht Gnadenakt Daimlers, sondern Teilsieg der Kollegen

Unmittelbar vor dem Osterwochenende hat Daimler zuerst mit einem Brief an die Führungskräfte, später dann per Post die 761 wegen des Streiks gegen Fremdvergabe (Dezember 2014) abgemahnten Arbeiter davon unterrichtet, dass die Abmahnung nun – nach 15 Monaten – vorzeitig aus der Personalakte entfernt werde. Die 4 Sprecher der Kläger, die nicht nur gegen die Abmahnungen, sondern vor allem für das Streikrecht vor Gericht gegangen sind, stellen dazu fest:
Die vorzeitige Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte ist ein Teilsieg unseres Kampfes, der mit viel öffentlichem Interesse (Zeitungen, Funk und Fernsehen, sowie Gewerkschaften und Persönlichkeiten im In- und Ausland) begleitet war und ist. Es handelt sich hier nicht um einen „Gnadenakt“ der Werkleitung. Es ist auch nicht so, dass der Personalchef plötzlich sein Herz für die Arbeiter entdeckt hat.
Das Unternehmen braucht die Friedhofsruhe, um ungestört weitere Angriffe, wie Fremdvergaben, gegen uns durch ziehen zu können. Wenn man das Verbrechen Leiharbeit weiter ausbaut, statt es abzuschaffen, kann man dazu keine kritische Öffentlichkeit und schon gar keine kritischen Kollegen brauchen. Die vorzeitige Herausnahme der Abmahnungen ist der schwache Versuch des Unternehmens, einen Schlussstrich zu ziehen und vor allem sich um die Klärung unserer Frage nach dem Streikrecht in Deutschland herum zu mogeln, also eine Klärung zu umgehen.
Es ist also keinesfalls ein Zeichen der Stärke, sondern, im Gegenteil, ein Zeichen der Schwäche, wenn der Personalchef Herr Niederhausen in seinem Schreiben an die Führungskräfte betont, dass dies ein Beitrag sein soll, „dass sich jede und jeder mit klarem Kopf und unbelastet auf die vor uns liegenden Aufgaben konzentrieren kann“ und peinlicherweise sich veranlasst sieht zu betonen: „Die zeitliche Überschneidung mit den aktuell mit dem Betriebsrat vereinbarten Regelungsumfängen ist dabei rein zufällig.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Auch der Versuch, die Nachtschicht-Kollegen zu spalten in „eine große Mehrheit“, die angeblich den Streik „bedauert“ und in eine kleine Gruppe von „nur 30 von 761 Kollegen“, die „rechtlich gegen die Abmahnung vorgegangen“ sind ist kindisch. Denn erstens haben rund 500 Kolleginnen und Kollegen Widerspruch gegen ihre Abmahnung eingelegt und zweitens sitzt die „große Mehrheit“ der Bedauerer vermutlich im Management, gewiss nicht an den Bändern.
Aus den genannten Gründen und nach Rücksprache mit unseren Anwälten sind wir der Auffassung, dass wir nicht auf halber Strecke stehen bleiben dürfen. Das sind wir uns und all denen, die uns ihre Solidarität ausgedrückt haben, schuldig. Das sind wir auch schuldig der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung, weil es um eine ihrer existenziellsten Fragen geht: Das Recht auf Streik. Wir können in diesem Kampf nicht verlieren; wir können nur gewinnen. Es ist unser Verdienst, dass sie die Abmahnungen nun raus genommen haben.

Bremen, 01.April 2016

Die Sprecher der Kläger: Harald Heine, Gerhard Kupfer,Thomas Langenbach, Rolf Weichmann,
Weiter Informationen: g.kupfer@arcor.de, 0176 22 38 21 20
Hier die obige Mitteilung als pdf-Datei..